Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, eine Unterrichtsbefreiung für ihr Kind mindestens eine Woche vorher unter Angabe der Gründe zu beantragen.
Unterrichtsbefreiungen bis zu einem Schultag können die Klassenlehrkräfte genehmigen.
Anträge auf eine längere Befreiung vom Unterricht können von der Schulleitung nach Abwägung der Sachlage genehmigt werden.